KEMNA BAU

Hinweisgeberportal der KEMNA-Gruppe

Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von festen ethischen Grundwerten, die seit langem Bestand haben.

Bei uns steht die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und Verhaltensgrundsätze im Vordergrund.

Durch das Hinweisgeberportal stellt unsere Tochtergesellschaft, die KEMNA-Gruppe, eine geschützte Umgebung bereit, in der Hinweise auf potenzielle Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien sicher gemeldet werden können.

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Verfahrensordnung für das Hinweisgebersystem

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Grundlage des Hinweisgebersystems besteht darin, die eingehenden Meldungen vertraulich zu behandeln und sichere Kanäle für die Meldungen zu gewährleisten.

Die Verfahrensordnung für das Hinweisgebersystem der KEMNA-Gruppe erläutern transparent die Grundsätze und Schritte, die bei der Bearbeitung einzelner Hinweise und Beschwerden befolgt werden.

Dies umfasst klare Regelungen darüber, welche Arten von Hinweisen und Beschwerden über das Hinweisgeberportal gemeldet werden können, welche Meldestellen dafür zuständig sind, welche Abteilungen involviert sind, wie die Vertraulichkeit der Identität sichergestellt wird und wie die hinweisgebende Person vor Benachteiligungen geschützt wird.

Verfahrensordnung als PDF